Rechtssicher. Sachkundig. Komfortabel.
Für einen sicheren Betrieb müssen überwachungsbedürftige Anlagen - dazu zählen auch Funksysteme - gemäß § 16 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wiederkehrend von Sachkundigen auf ihren Zustand geprüft werden. Die Sorgfaltspflicht trägt der Unternehmer.
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung Ihrer HBC-Funksteuerungen in einem festgelegten Intervall und bei der Umsetzung der verpflichtenden Risikobeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Zusätzlich prüfen wir die sehr wichtige Einhaltung der zulässigen technischen Parameter nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur (BNetzA). Die Ausführung erfolgt rechtssicher gemäß DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 3. Sie erhalten damit ein komfortables Rumdum-Sorglos-Paket.
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